25. Feb 2010 |
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| Die Schulleitung hat für die Faschingstage folgende Regelung beschlossen: 1. Am Rosenmontag, 15. Februar 2010, findet kein Unterricht statt. Die für die jeweilige Klasse entfallenden Unterrichtsstunden werden vor- oder nachgeholt. Die Regelung trifft die jeweilige Lehrkraft einvernehmlich mit den Schüler/ -innen.Die Berufsschüler/-innen regeln ihre Anwesenheitszeit an diesem Tag individuell mit den Ausbildungsbetrieben. 2. An Fastnachtdienstag, 16. Februar 2010, findet kein Unterricht statt. Dieser Tag ist durch Beschluss des Staatl. Schulamtes in Frankfurt als beweglicher Ferientag festgelegt worden. |
| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 25. Februar 2010 um 08:28 Uhr |










