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08.
Sep
2009
Kauffrau/-mann im Einzelhandel PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Christ, Petra   

Einsatzbereiche im Unternehmen

Neben der Einkaufsplanung sind die Kundenberatung und die Verkaufsgespräche Arbeitsschwerpunkte der Kaufleute im Einzelhandel. Lebensmittelgeschäfte, Elektronikfachmärkte, Sport- oder Bekleidungs-fachgeschäfte, Supermärkte, Kaufhäuser …

 


... hier überall arbeiten Kaufleute im Einzelhandel.


Die Anforderungen an den Ausbildungsberuf „Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel“ haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Erfolgreiche Kaufleute im Einzelhandel verfügen heute mehr denn je über ausgeprägte Methoden- und Sozialkompetenz. Sie besitzen Fähigkeiten zur Kommunikation, Kooperation, Problemlösung und Entscheidung und handeln stark kundenorientiert.

Unterrichtsschwerpunkte in der Berufsschule

In der Berufsschule stehen folgende Lernfelder auf dem Lehrplan:

  • das Einzelhandelsunternehmen repräsentieren
  • Verkaufsgespräche kundenorientiert führen
  • Kunden im Servicebereich Kasse betreuen
  • Waren präsentieren
  • Werbung und Verkaufsförderung
  • Waren beschaffen
  • Waren annehmen, lagern und pflegen
  • Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren
  • preispolitische Maßnahmen vorbereiten und durchführen
  • besondere Verkaufssituationen bewältigen
  • Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern
  • mit Marketingkonzepten Kunden gewinnen und binden
  • Personaleinsatz planen und Mitarbeiter führen
  • ein Einzelhandelsunternehmen leiten und entwickeln

Die Erläuterung der einzelnen Lernfelder können Sie dem Rahmenlehrplan entnehmen. Die Konkretisierung des Rahmenlehrplanes erfolgt mit Hilfe unseres schulinternen Curriculums.

Für wen ist dieser Beruf geeignet?

Wenn Sie...
  • gerne mit Menschen umgehen und arbeiten
  • gerne Kunden beraten
  • gerne mit Zahlen und Daten umgehen
  • eine Neigung zu planenden und orgnaisierenden Tätigkeiten besitzen
  • an kaufmännsichen Inhalten interessiert sind

...dann sind Sie sehr gut für diesen Beruf geeignet.



Prüfungsanforderungen Ausbildungsordnung 2004

Kaufleute im Einzelhandel legen sowohl ihre Zwischenprüfung als auch ihre Abschlussprüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer ab. Für genaue Erläuterungen der Prüfungsmodalitäten klicken Sie auf die jeweilige Prüfung.


Neuordnung des Ausbildungsberufs zum 01.07.2009

Für den Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/ Kauffrau im Einzelhandel wird die Gestreckte Prüfung nach § 5 Absatz 2 Nr. 5 BBiG eingeführt, d.h. die Abschlussprüfung wird in zwei Teile aufgeteilt. Eine Zwischenprüfung wird nicht mehr durchgeführt.

Die zugrunde liegende "Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung im Einzelhandel in dem Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel" tritt am 1. Juli 2009 in Kraft und löst die Erprobungsverordnung von 2007 ab. Durch diese neue Verordnung wird das klassische Prüfungsmodell der punktuellen Prüfung mit Zwischen- und Abschlussprüfung durch die Gestreckte Prüfung abgelöst.

Was ist eine gestreckte Prüfung?

Die Gestreckte Abschlussprüfung teilt sich in 2 Teile:
Teil 1 enthält die Inhalte der ersten beiden Ausbildungsjahre und findet nach dem 2. Ausbildungsjahr statt.
Teil 2 der Gestreckten Prüfung findet am Ende des 3. Ausbildungsjahres statt.

Für das Gesamtergebnis werden Teil 1 der Abschlussprüfung mit 35 Prozent und Teil 2 der Abschlussprüfung mit 65 Prozent gewichtet.

Was enthält Teil 1?

Teil 1 der Gestreckten Abschlussprüfung enthält die schriftlichen Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verkäufer/-Verkäuferin.
Es sind die drei Prüfungsbereiche Verkauf und Marketing (höchstens 120 Minuten; Gewichtung 15%), Warenwirtschaft und Rechnungswesen (höchstens 90 Minuten; Gewichtung 10%), Wirtschafts- und Sozialkunde (höchstens 60 Minuten; Gewichtung 10%) zu absolvieren.

Was enthält Teil 2?

Teil 2 der Gestreckten Abschlussprüfung enthält zwei Prüfungsbereiche: den schriftlichen Prüfungsbereich "Geschäftsprozesse im Einzelhandel" (höchstens 105 Minuten; Gewichtung 25%) und den mündlichen Prüfungsbereich "Fallbezogenes Fachgespräch" (Dauer höchstens 20 Minuten, zusätzlich Vorbereitungszeit höchstens 15 Minuten, Gewichtung 40%).

Die neue Bestehensregelung

Die Bestehensregelung wird geändert und an die Konstruktion der Gestreckten Prüfung angepasst. Alle Ergebnisse gehen entsprechend ihrer Gewichtung in die Gesamtnote ein. Da die Teile 1 und 2 der Prüfung als einheitliche Prüfung konzipiert sind, kann Teil 1 der Abschlussprüfung nicht eigenständig wiederholt werden, da er zur Abschlussprüfung insgesamt gehört; das Endergebnis wird erst nach Teil 2 festgestellt. Genauer Informationen erhalten Sie an dieser Stelle demnächst von uns.

 
Die Ausbildungsinhalte des Ausbildungsrahmenplans von 2007 sowie der KMK-Rahmenlehrplan von 2004 bleiben unverändert.
 


Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 08. September 2009 um 13:09 Uhr
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