08. Sep 2009 |
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Die Anforderungen an den Ausbildungsberuf „Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel“ haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Erfolgreiche Kaufleute im Einzelhandel verfügen heute mehr denn je über ausgeprägte Methoden- und Sozialkompetenz. Sie besitzen Fähigkeiten zur Kommunikation, Kooperation, Problemlösung und Entscheidung und handeln stark kundenorientiert. Unterrichtsschwerpunkte in der Berufsschule In der Berufsschule stehen folgende Lernfelder auf dem Lehrplan:
Die Erläuterung der einzelnen Lernfelder können Sie dem Rahmenlehrplan entnehmen. Die Konkretisierung des Rahmenlehrplanes erfolgt mit Hilfe unseres schulinternen Curriculums. Für wen ist dieser Beruf geeignet?
Prüfungsanforderungen Ausbildungsordnung 2004 Kaufleute im Einzelhandel legen sowohl ihre Zwischenprüfung als auch ihre Abschlussprüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer ab. Für genaue Erläuterungen der Prüfungsmodalitäten klicken Sie auf die jeweilige Prüfung.Neuordnung des Ausbildungsberufs zum 01.07.2009 Für den Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/ Kauffrau im Einzelhandel wird die Gestreckte Prüfung nach § 5 Absatz 2 Nr. 5 BBiG eingeführt, d.h. die Abschlussprüfung wird in zwei Teile aufgeteilt. Eine Zwischenprüfung wird nicht mehr durchgeführt.Die zugrunde liegende "Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung im Einzelhandel in dem Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel" tritt am 1. Juli 2009 in Kraft und löst die Erprobungsverordnung von 2007 ab. Durch diese neue Verordnung wird das klassische Prüfungsmodell der punktuellen Prüfung mit Zwischen- und Abschlussprüfung durch die Gestreckte Prüfung abgelöst. Die Gestreckte Abschlussprüfung teilt sich in 2 Teile: Teil 1 enthält die Inhalte der ersten beiden Ausbildungsjahre und findet nach dem 2. Ausbildungsjahr statt. Teil 2 der Gestreckten Prüfung findet am Ende des 3. Ausbildungsjahres statt. Für das Gesamtergebnis werden Teil 1 der Abschlussprüfung mit 35 Prozent und Teil 2 der Abschlussprüfung mit 65 Prozent gewichtet. Teil 1 der Gestreckten Abschlussprüfung enthält die schriftlichen Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verkäufer/-Verkäuferin. Es sind die drei Prüfungsbereiche Verkauf und Marketing (höchstens 120 Minuten; Gewichtung 15%), Warenwirtschaft und Rechnungswesen (höchstens 90 Minuten; Gewichtung 10%), Wirtschafts- und Sozialkunde (höchstens 60 Minuten; Gewichtung 10%) zu absolvieren. Teil 2 der Gestreckten Abschlussprüfung enthält zwei Prüfungsbereiche: den schriftlichen Prüfungsbereich "Geschäftsprozesse im Einzelhandel" (höchstens 105 Minuten; Gewichtung 25%) und den mündlichen Prüfungsbereich "Fallbezogenes Fachgespräch" (Dauer höchstens 20 Minuten, zusätzlich Vorbereitungszeit höchstens 15 Minuten, Gewichtung 40%). Die Bestehensregelung wird geändert und an die Konstruktion der Gestreckten Prüfung angepasst. Alle Ergebnisse gehen entsprechend ihrer Gewichtung in die Gesamtnote ein. Da die Teile 1 und 2 der Prüfung als einheitliche Prüfung konzipiert sind, kann Teil 1 der Abschlussprüfung nicht eigenständig wiederholt werden, da er zur Abschlussprüfung insgesamt gehört; das Endergebnis wird erst nach Teil 2 festgestellt. Genauer Informationen erhalten Sie an dieser Stelle demnächst von uns. Die Ausbildungsinhalte des Ausbildungsrahmenplans von 2007 sowie der KMK-Rahmenlehrplan von 2004 bleiben unverändert.
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| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 08. September 2009 um 13:09 Uhr |

Kfm. i. Einzelhandel











