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23.
Sep
2011
Abschlussprüfung BFS2 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dr. Böhm   

Die Berufsfachschule endet mit einer Abschlussprüfung. Diese besteht aus einer schriftlichen Prüfung, einer Projektprüfung und gegebenenfalls einer mündlichen Prüfung.


Schriftliche PrüfungDie Abschlussprüfung umfasst vier schriftliche Arbeiten in den Fächern:

  • Deutsch
  • Englisch
  • Mathematik
  • Beruflicher Bereich
Die Bearbeitungszeit beträgt in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik jeweils 120 Minuten, im Beruflichen Bereich 180 Minuten.
 
Projektprüfung
In der Projektprüfung haben die Schülerinnen und Schüler eine zusammenhängende Aufgabe aus dem Berufsbildenden Lernbereich zu bearbeiten.
Für die Durchführungsphase stehen zwischen 6 und 16 Zeitstunden zur Verfügung.
Die Präsentationsphase bildet den Abschluss der Projektprüfung. Sie dauert maximal 45 Minuten und gliedert sich in die Vorstellung der Arbeitsergebnisse und einer Befragung durch den Fachausschuss.
 Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung wird notwendig, wenn die Leistungen in der schriftlichen Prüfung von den Vornoten stark abweichen.
Eine mündliche Prüfung kann auch auf Antrag der Schülerin oder des Schülers zur Verbesserung der Vornote des allgemein bildenden Lernbereiches erfolgen.
Die mündliche Prüfung entfällt, wenn die Endnoten eindeutig festgestellt werden können.
Prüfungsergebnisse
Ein Abschlusszeugnis erhält, wer die Abschussprüfung bestanden hat. Dafür sind mindestens ausreichende Leistungen in allen Bereichen erforderlich.
Im beruflichen Bereich darf die Gesamtnote nicht schlechter als 4,0 sein. Ein Ausgleich ist nicht möglich.
Die Note fünf in einem der drei Fächer Mathematik, Englisch und Deutsch kann nur durch zwei befriedigende Leistungen in den anderen beiden fächern oder durch eine mindestens gute Leistung in einem der beiden genannten Fächern oder einen mindestens guten Leistung im Berufsbildenden Bereich ausgeglichen werden.
 
Eine mangelhafte Leistung in einem sonstigen Fach das allgemeinen Lernbereichs kann durch eine befriedigende Leistung in einem anderen Fach oder dem Berufsbildenden Bereich ausgeglichen werden.
 
Achtung: Es können höchstens zwei mangelhafte Leistungen des allgemeinen Lernbereiches ausgeglichen werden. Eine ungenügende Leistung kann nicht ausgeglichen werden.
 
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 23. September 2011 um 08:02 Uhr
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