27. Jan 2010 |
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Am Ende des ersten Ausbildungsabschnittes der Organisationsform A entscheidet die Konferenz der an der Ausbildung der Schülerin oder des Schülers zuletzt beteiligten Lehrkräfte über die Zulassung in den zweiten Ausbildungsabschnitt.
Die Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt ist auszusprechen, wenn in den Fächern des Pflichtbereiches und Wahlpflichtbereiches mindestens ausreichende Leistungen erreicht wurden. Wer zum zweiten Ausbildungsabschnitt (Jahrgangsstufe 12) der Organisationsform A nicht zugelassen wird, kann
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 27. Januar 2010 um 14:25 Uhr |









