27. Jan 2010 |
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Die Aufnahme ist bis zum 15. Februar von den Erziehungsberechtigten oder dem/der volljährige(n) Bewerber/-in schriftlich zu beantragen.
Bis zum 15. Mai eines Jahres werden die die Erziehungsberechtigten oder den/die volljährige(n) Bewerber/-in über die Aufnahme informiert. Binnen 14 Tagen nach Absenden des Bescheides ist schriftlich mitzuteilen, ob der Ausbildungsplatz angenommen wird. Geht bis zum Ablauf dieser Frist keine Annahmeerklärung ein, so wird über den Ausbildungsplatz anderweitig verfügt. Weitere Fragen beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen im Sekretariat der Schule von Montag bis Freitag zwischen 08:00 - 12:00 Uhr. Persönliche Beratung erhalten Sie durch den Abteilungsleiter Herrn Studiendirektor Schreck. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig telefonisch einen Termin über das Schulsekretariat. Ludwig-Erhard-Schule Legienstraße 5
Bitte drucken Sie sich das Anmeldeformular aus, füllen es aus und senden es unterschrieben zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die Ludwig-Erhard-Schule. |
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 27. Januar 2010 um 14:34 Uhr |









