25. Feb 2010 |
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Die Befugnisse der Schulkonferenz sind im Hessischen Schulgesetz in den Paragraphen 128 bis 132 geregelt. Sie ist das Organ gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung, in der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler (Schulgemeinde) zusammenwirken. Sie berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten. Die Ludwig-Erhard-Schule hat sich für ein Gremium mit 11 ordentlichen Mitgliedern entschieden. Die beratenden Mitglieder aus Wirtschaft und Gewerkschaft haben kein Stimmrecht.
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| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 25. Februar 2010 um 09:10 Uhr | ||||||









Die Befugnisse der Schulkonferenz sind im Hessischen Schulgesetz in den Paragraphen 128 bis 132 geregelt. Sie ist das Organ gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung, in der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler (Schulgemeinde) zusammenwirken. Sie berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten. 