02. Mai 2008 |
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Auszubildende mit schulischen Problemen können bei der Arbeitsagentur ein spezielles Nachhilfeprogramm beantragen. Die sogenannten ausbildungsbegleitenden Hilfen richten sich an Lehrlinge in der Erstausbildung, die nicht älter als 27 sind und mindestens über einen Hauptschulabschluss verfügen. Wird der Unterricht von der Berufsberatung der örtlichen Arbeitsagentur bewilligt, übernimmt sie auch die Kosten. Gefördert werden nur Azubis, deren Ausbildung gefährdet ist.
Quellen:
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| Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 02. Mai 2008 um 16:04 Uhr |









