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23.
Jun
2009
Lehrerverbände enttäuscht über spickmich-Entscheidung des BGH PDF Drucken E-Mail
AKTUELLES - externe News
Geschrieben von: Zier, Oswin   

23.06.2009  "Sehr enttäuscht" reagiert der VBE-Bundesvorsitzende auf die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH), die Revision einer Lehrerin in  Sachen spickmich abzulehnen.
"Auf spickmich werden Aburteilungen von Lehrerinnen und Lehrern ermöglicht, die allein auf Stimmungslagen und Meinungsmache basieren", betont Beckmann. "Aus genau diesem Grund verlieh der VBE der Internetplattform im Februar seinen Negativ-Preis ´Nasser Schwamm`."

Es sei schwer erträglich, dass Persönlichkeitsrechte von Kolleginnen und Kollegen durch anonyme Bewertungen in Frage gestellt würden. Beckmann bekräftigt: "Wir sprechen uns ausdrücklich für die Entwicklung einer Feedbackkultur aus, die keine Einbahnstraße zwischen Lehrern und Schülern ist. Das ist wichtig für gute pädagogische Arbeit. Aber sie muss in einem überprüfbaren Rahmen stattfinden."


Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hält das Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach Schüler ihre Lehrer weiterhin im Internet benoten dürfen, für ungeeignet, den Dialog zwischen Schülern und Lehrern zu fördern und eine notwendige "feed-back-Kultur" für mehr Qualität in Schule und Unterricht zu entwickeln. Die Auffassung des BGH, die Bewertungen im Internet stellten Meinungsäußerungen dar, die die berufliche Tätigkeit der Lehrkräfte beträfen, bei der der Einzelne grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre genieße, hält die GEW für wenig hilfreich für den vertrauensvollen und unvoreingenommenen Dialog zwischen Schülern und Lehrern.

Die anonyme und höchst selektive Bewertung einzelner Lehrpersonen mittels des Medium Internet ist für die Gewerkschaft nicht sinnvoll, da die Schule ein Vertrauensbereich zwischen Lehrkräften und Schülern ist. "Das Medium Internet ist für schulinternes feed-back und Selbstevaluation nicht geeignet", erklärte heute GEW-Landesvorsitzender Andreas Meyer-Lauber in Essen nach der Veröffentlichung des BGH-Urteils.

"Schüler müssen in einem angemessenen und von gegenseitigem Respekt getragenen Verfahren die Möglichkeit haben, ihren Lehrkräften Rückmeldung zu geben, wie verständlich und interessant der Unterricht ist, ob sie sich gerecht bewertet fühlen und welche Änderungs- und Verbesserungsvorschläge sie für wicht halten," so Meyer- Lauber weiter. Einen solchen Beitrag könne "Spickmich.de" allerdings nicht leisten.

Nach Auffassung der GEW steht es auch in der Verantwortung, durch Lehrerfortbildung und qualifizierte fachliche Beratung für Selbstevaluation und "feed-back-Kultur" in der Schule zu sorgen.

Quelle: bildungsklick.de
 

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