23. Jun 2009 |
|
23.06.2009 "Sehr enttäuscht" reagiert der VBE-Bundesvorsitzende auf die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH), die Revision einer Lehrerin in Sachen spickmich abzulehnen. Es sei schwer erträglich, dass Persönlichkeitsrechte von Kolleginnen und Kollegen durch anonyme Bewertungen in Frage gestellt würden. Beckmann bekräftigt: "Wir sprechen uns ausdrücklich für die Entwicklung einer Feedbackkultur aus, die keine Einbahnstraße zwischen Lehrern und Schülern ist. Das ist wichtig für gute pädagogische Arbeit. Aber sie muss in einem überprüfbaren Rahmen stattfinden." Die anonyme und höchst selektive Bewertung einzelner Lehrpersonen mittels des Medium Internet ist für die Gewerkschaft nicht sinnvoll, da die Schule ein Vertrauensbereich zwischen Lehrkräften und Schülern ist. "Das Medium Internet ist für schulinternes feed-back und Selbstevaluation nicht geeignet", erklärte heute GEW-Landesvorsitzender Andreas Meyer-Lauber in Essen nach der Veröffentlichung des BGH-Urteils. "Schüler müssen in einem angemessenen und von gegenseitigem Respekt getragenen Verfahren die Möglichkeit haben, ihren Lehrkräften Rückmeldung zu geben, wie verständlich und interessant der Unterricht ist, ob sie sich gerecht bewertet fühlen und welche Änderungs- und Verbesserungsvorschläge sie für wicht halten," so Meyer- Lauber weiter. Einen solchen Beitrag könne "Spickmich.de" allerdings nicht leisten. Nach Auffassung der GEW steht es auch in der Verantwortung, durch Lehrerfortbildung und qualifizierte fachliche Beratung für Selbstevaluation und "feed-back-Kultur" in der Schule zu sorgen. |









