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12.
Feb
2012
Kommt nach dem Bundestrojaner der "Schultrojaner"? PDF Drucken E-Mail
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AKTUELLES - externe News
Geschrieben von: Zier, Oswin   

Mit dem Schuljahr 2011/2012 wird eine vertragliche Regelung wirksam, nach der die Länder den Rechteinhabern (Schulbuchverlage und Verwertungsgesellschaften) die Möglichkeit einräumen müssen, auf Schulrechnern Software zu installieren, die nach "Plagiaten", also urheberrechtlich geschützte Werke, sucht. Die Länder verpflichten sich, disziplinarisch gegen Urheberrechtsverstöße von Lehrern vorzugehen. Mit Hilfe eines Computerprogramms wollen die Schulbuchverlage den Schulträgern, also Ländern und Gemeinden, einen tiefen Einblick in die digitalen Bibliotheken ermöglichen, um so die vermeintlich auf den Servern und Rechner der Schulen schlummernden illegalen Digitalkopien zu entdecken - und dies ab Frühjahr 2012.

Rechliche Grundlage: Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG zwischen den Bundesländern (Kultusministerien), der VG Wort, der VG Musikedition und der Zentralstelle Fotokopieren an Schulen (ZFS). Darin verpflichten sich die Länder dazu, für Kopien kleiner Teile von Büchern, Zeitschriften und sonstigen Texten und für Notenblätter von Musikstücken für die Jahre 2011 bis 2014 insgesamt 32,6 Mio. Euro zu zahlen, eine Form von Bildungsgebühren.

[http://netzpolitik.org/wp-upload/20110615gesamtvertragtext.pdf]

Zitat: "Die Verlage stellen den Schulaufwandsträgern sowie den kommunalen und privaten Schulträgern auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware zur Verfügung, mit welcher digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden können. Die Länder wirken – die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt – darauf hin, dass jährlich mindestens 1 % der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt. Der Modus der Auswahl der Schulen erfolgt – aufgeschlüsselt nach Ländern und Schularten – in Absprache mit den Verlagen auf Basis eines anerkannten statistischen Verfahrens. Die Überprüfungen erfolgen ab Bereitstellung der Software, frühestens jedoch im 2. Schulhalbjahr 2011/2012." [http://www.internet-law.de/2011/10/plagiatssoftware-von-verlagen-auf-schulrechnern.html]

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hält den Einsatz einer solchen Software für "mitbestimmungsrechtlich fragwürdig". "Wir sind vom dem geplanten Einsatz eines Schultrojaners überrascht – "Trojaner" haben an Schulen nichts zu suchen. Damit würden die Lehrkräfte gezielt einer Ausforschung im Interesse Dritter ausgesetzt", erklärte GEW-Vorsitzender Ulrich Thöne. Zuständige Personal- und Betriebsräte sowie die Mitarbeitervertretungen der öffentlichen und privaten Schulen müssten beteiligtwerden  und in die Entscheidung einbezogen werden. [http://bildungsklick.de/pm/81039/gew-lehrkraefte-vor-rechtlichen-risiken-schuetzen/]

Der VBE ist gespannt, was die Datenschutzbeauftragten der Länder nach Prüfung der geplanten Software sagen werden, und bemängelt, dass die Schulen seit Jahren vergeblich um ausreichende Mittel für die Anschaffung von Schulbüchern, Arbeitsheften oder digitalen Lehrmaterialien im Original kämpften. Der VBE rät zu Dienst nach Vorschrift, d.h. anstatt Material zu kopieren oder zu scannen eine Bestellliste an den Schulträger senden. [http://bildungsklick.de/pm/81062/vbe-zum-schultrojaner/]

Quellen:
http://netzpolitik.org/2011/der-schultrojaner-eine-neue-innovation-der-verlage/
http://netzpolitik.org/2011/update-zum-schultrojaner/
http://www.taz.de/Verlage-wollen-Schulcomputer-scannen/!80964/

weiterführende Infos:
Schulbuchtrojaner - Urheberschutz oder Gefahr für die Freiheit von Lehre und Forschung?
(Heinrich-Böll-Stiftung diskutiert mit Expert/innen)


 

 

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 12. Februar 2012 um 19:06 Uhr
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