06. Dez 2011 |
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Immer wieder passiert es, dass man als Lehrkraft dienstlich aufgefordert wird, eine andere Klasse mit zu beaufsichtigen, obwohl man eigentlich in der eigenen Klasse zu unterrichten hat. Ist das überhaupt zulässig? Falls ja, worauf sollte man dabei achten? Sollten sie sich zuvor aber fragen, was denn Bilokation sei und warum Menschen katholischen Glaubens in einer solchen Situation evtl. im Vorteil sein könnten, dann lassen wir uns dazu zunächst von Wikipedia belehren. Zur Beantwortung der oben aufgeworfenen Rechtsfragen finden sie im Cornelsen-Portal im Schulrechtsfall 2011: Mitbeaufsichtigung der Nachbarklasse erkenntnisreiche Hinweise. |
| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 06. Dezember 2011 um 17:30 Uhr |









