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13.
Feb
2012
Digitalisate in der Schule? PDF Drucken E-Mail
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AKTUELLES - interne News
Geschrieben von: Zier, Oswin   
Die "FAQ Digitalisate" des Servers der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen in Baden-Württemberg beantwortet zentrale Fragen dazu.

Ungeachtet der Planung der deutschen Bildungsmedienverlage eine offene Plattform für digitale Schulbücher - als Reaktion auf Apples iBooks-2-Ankündigung, mit der Apple das Schulbuch revolutionieren will, weg vom statischen Lehrinhalt und hin zum multimedialen Lernen - anzubieten, wird derzeit zur Jagd auf Digitalisate auf schulischen Speichersystemen geblasen.

Die 16 Bundesländer haben mit den Verwertungsgesellschaften VG Wort, VG Musikedition, VG Bild-Kunst und dem VdS Bildungsmedien im Dezember 2010 einen Gesamtvertrag abgeschlossen, der das Fotokopieren in Schulen (nicht in der Erwachsenenbildung) regeln soll und der auch den geplanten Einsatz einer sogenannten "Plagiats-Software", die Digitalisate auf den Speichersysteme der Schulen durch Scannen dieser ausfindig machen soll, vorsieht. Grundlage für diese vertraglichen Vereinbarungen ist § 53 Urheberrechtsgesetz. Die Länder sind damit verpflichtet sicherzustellen, dass in der Schule in allen Bereichen diese gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Die Überprüfung sollte mit der Bereitstellung der Software zu Beginn des 2. Schulhalbjahr 2011/2012 starten. [Verband Bildungsmedien: FAQ]. Das 2. Schulhalbjahr ist nun angebrochen und weit und breit keine Scansoftware im Einsatz. Stattdessen werden die KollegenInnen in den hessischen Schulen von ihren dienstvorgesetzten Schulleitern auf Anweisung des Kultusministeriums dazu aufgefordert, Selbstauskünfte zu erteilen und Erklärungen zur Nichtverwendung von Digitalisate auf Schul-Speichersysteme abzugeben. Sollten auch sie die erfolglose Suche nach weitergehenden Informationen zu diesem Ansinnen in der Website des Hessischen Kultusministeriums - "0 Suchergebnisse für Digitalisate" - nicht zufriedenstellen, dann darf ich sie auf die "FAQ Digitalisate" des Servers der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen in Baden-Württemberg verweisen, in der die zentralen Fragen wie

  • Was darf gespeichert werden und was nicht?
  • Wie können Werke im Unterricht veranschaulicht werden, ohne dass dabei gegen das Urheberrecht verstoßen wird?

in differenzierter Form beantwortet werden.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 13. Februar 2012 um 09:09 Uhr
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