06. Sep 2011 |
|
Die Anforderungen an den Ausbildungsberuf „Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel“ haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Erfolgreiche Kaufleute im Einzelhandel verfügen heute mehr denn je über ausgeprägte Methoden- und Sozialkompetenz. Sie besitzen Fähigkeiten zur Kommunikation, Kooperation, Problemlösung und Entscheidung und handeln stark kundenorientiert. Unterrichtsschwerpunkte in der Berufsschule In der Berufsschule stehen folgende Lernfelder auf dem Lehrplan:
Die Erläuterung der einzelnen Lernfelder können Sie dem Rahmenlehrplan entnehmen. Die Konkretisierung des Rahmenlehrplanes erfolgt mit Hilfe unseres schulinternen Curriculums. Für wen ist dieser Beruf geeignet?
Neuordnung des Ausbildungsberufs zum 01.07.2009 (Erprobungsverordnung) Für den Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/ Kauffrau im Einzelhandel wird die Gestreckte Prüfung nach § 5 Absatz 2 Nr. 5 BBiG eingeführt, d.h. die Abschlussprüfung wird in zwei Teile aufgeteilt. Eine Zwischenprüfung wird nicht mehr durchgeführt. Die Neuordnung gilt für alle Ausbildungsverträge, die nach dem 01.07.2009 abgeschlossen wurden.Eine genaue, ausführliche Übersicht über die einzelnen Prüfungsteile finden Sie hier.
Die Neuregelung in aller Kürze: Die Gestreckte Abschlussprüfung teilt sich in 2 Teile: Teil 1 enthält die Inhalte der ersten beiden Ausbildungsjahre und findet nach dem 2. Ausbildungsjahr statt. Teil 2 der Gestreckten Prüfung findet am Ende des 3. Ausbildungsjahres statt.
Teil 1 der Gestreckten Abschlussprüfung enthält die schriftlichen Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verkäufer/-Verkäuferin.
Teil 2 der Gestreckten Abschlussprüfung enthält zwei Prüfungsbereiche: den schriftlichen Prüfungsbereich "Geschäftsprozesse im Einzelhandel" und den mündlichen Prüfungsbereich "Fallbezogenes Fachgespräch". Die Bestehensregelung wird geändert und an die Konstruktion der Gestreckten Prüfung angepasst. Alle Ergebnisse gehen entsprechend ihrer Gewichtung in die Gesamtnote ein. Teil 1 der Abschlussprüfung kann nicht eigenständig wiederholt werden, da er zur Abschlussprüfung insgesamt gehört; das Endergebnis wird erst nach Teil 2 festgestellt. Die Ausbildungsinhalte des Ausbildungsrahmenplans von 2007 sowie der KMK-Rahmenlehrplan von 2004 bleiben unverändert.
Prüfungsanforderungen Ausbildungsordnung 2004 Für Kaufleute im Einzelhandel deren Ausbildungsvertrag vor dem 01.07.2009 geschlossen wurde, gilt die Ausbildungsordnung 2004. Die Abschlussprüfung findet noch in einem Teil statt. Für genaue Erläuterungen der Prüfungsmodalitäten klicken Sie bitte hier. |
||||||
| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 06. September 2011 um 13:38 Uhr |












