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06.
Sep
2011
Kauffrau/-mann im Einzelhandel PDF Drucken E-Mail

Einsatzbereiche im Unternehmen

Neben der Einkaufsplanung sind die Kundenberatung und die Verkaufsgespräche Arbeitsschwerpunkte der Kaufleute im Einzelhandel. Lebensmittelgeschäfte, Elektronikfachmärkte, Sport- oder Bekleidungs-fachgeschäfte, Supermärkte, Kaufhäuser …

 


... hier überall arbeiten Kaufleute im Einzelhandel.

 


Die Anforderungen an den Ausbildungsberuf „Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel“ haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Erfolgreiche Kaufleute im Einzelhandel verfügen heute mehr denn je über ausgeprägte Methoden- und Sozialkompetenz. Sie besitzen Fähigkeiten zur Kommunikation, Kooperation, Problemlösung und Entscheidung und handeln stark kundenorientiert.

Unterrichtsschwerpunkte in der Berufsschule

In der Berufsschule stehen folgende Lernfelder auf dem Lehrplan:

  • das Einzelhandelsunternehmen repräsentieren
  • Verkaufsgespräche kundenorientiert führen
  • Kunden im Servicebereich Kasse betreuen
  • Waren präsentieren
  • Werbung und Verkaufsförderung
  • Waren beschaffen
  • Waren annehmen, lagern und pflegen
  • Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren
  • preispolitische Maßnahmen vorbereiten und durchführen
  • besondere Verkaufssituationen bewältigen
  • Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern
  • mit Marketingkonzepten Kunden gewinnen und binden
  • Personaleinsatz planen und Mitarbeiter führen
  • ein Einzelhandelsunternehmen leiten und entwickeln

Die Erläuterung der einzelnen Lernfelder können Sie dem Rahmenlehrplan entnehmen. Die Konkretisierung des Rahmenlehrplanes erfolgt mit Hilfe unseres schulinternen Curriculums.

Für wen ist dieser Beruf geeignet?

Wenn Sie...
  • gerne mit Menschen umgehen und arbeiten
  • gerne Kunden beraten
  • gerne mit Zahlen und Daten umgehen
  • eine Neigung zu planenden und orgnaisierenden Tätigkeiten besitzen
  • an kaufmännsichen Inhalten interessiert sind

...dann sind Sie sehr gut für diesen Beruf geeignet.

Neuordnung des Ausbildungsberufs zum 01.07.2009 (Erprobungsverordnung)

Für den Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/ Kauffrau im Einzelhandel wird die Gestreckte Prüfung nach § 5 Absatz 2 Nr. 5 BBiG eingeführt, d.h. die Abschlussprüfung wird in zwei Teile aufgeteilt. Eine Zwischenprüfung wird nicht mehr durchgeführt. Die Neuordnung gilt für alle Ausbildungsverträge, die nach dem 01.07.2009 abgeschlossen wurden.

Eine genaue, ausführliche Übersicht über die einzelnen Prüfungsteile finden Sie hier.

Die Neuregelung in aller Kürze:

Was ist eine gestreckte Prüfung?

Die Gestreckte Abschlussprüfung teilt sich in 2 Teile:
Teil 1 enthält die Inhalte der ersten beiden Ausbildungsjahre und findet nach dem 2. Ausbildungsjahr statt.
Teil 2 der Gestreckten Prüfung findet am Ende des 3. Ausbildungsjahres statt.

Was enthält Teil 1?


Teil 1 der Gestreckten Abschlussprüfung enthält die schriftlichen Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verkäufer/-Verkäuferin.

Was enthält Teil 2?


Teil 2 der Gestreckten Abschlussprüfung enthält zwei Prüfungsbereiche: den schriftlichen Prüfungsbereich "Geschäftsprozesse im Einzelhandel" und den mündlichen Prüfungsbereich "Fallbezogenes Fachgespräch".

Die neue Bestehensregelung

Die Bestehensregelung wird geändert und an die Konstruktion der Gestreckten Prüfung angepasst. Alle Ergebnisse gehen entsprechend ihrer Gewichtung in die Gesamtnote ein. Teil 1 der Abschlussprüfung kann nicht eigenständig wiederholt werden, da er zur Abschlussprüfung insgesamt gehört; das Endergebnis wird erst nach Teil 2 festgestellt.

 
Die Ausbildungsinhalte des Ausbildungsrahmenplans von 2007 sowie der KMK-Rahmenlehrplan von 2004 bleiben unverändert.
 

Prüfungsanforderungen Ausbildungsordnung 2004

Für Kaufleute im Einzelhandel deren Ausbildungsvertrag vor dem 01.07.2009 geschlossen wurde, gilt die Ausbildungsordnung 2004. Die Abschlussprüfung findet noch in einem Teil statt. Für genaue Erläuterungen der Prüfungsmodalitäten klicken Sie bitte hier.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 06. September 2011 um 13:38 Uhr
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