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27.
Jan
2010
Versetzung FOS PDF Drucken E-Mail

Am Ende des ersten Ausbildungsabschnittes der Organisationsform A entscheidet die Konferenz der an der Ausbildung der Schülerin oder des Schülers zuletzt beteiligten Lehrkräfte über die Zulassung in den zweiten Ausbildungsabschnitt.

Versetzt3 Unter welchen Voraussetzungen die Zulassung von der Klassenkonferenz ausgesprochen wird oder wie es weitergeht, falls Sie die Zulassung nicht erhalten, können Sie hier im Folgenden erfahren.

Die Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt ist auszusprechen, wenn in den Fächern des Pflichtbereiches und Wahlpflichtbereiches mindestens ausreichende Leistungen erreicht wurden.

Wer zum zweiten Ausbildungsabschnitt (Jahrgangsstufe 12) der Organisationsform A nicht zugelassen wird, kann

  • die Schule mit einem Abgangszeugnis verlassen oder
  • den ersten Ausbildungsabschnitt einschließlich des gelenkten Praktikums wiederholen.
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 27. Januar 2010 um 14:25 Uhr
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