Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen und mündlichen allgemeinen Fachhochschulreifeprüfung ab. Schriftliche Prüfungsfächer sind die Fächer
- Deutsch
- Englisch
- Mathematik und
- das Schwerpunktfach Wirtschaft
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Auf Beschluss der Klassenkonferenz kann darüberhinaus eine mündliche Prüfung stattfinden.
Als mündliche Prüfungsfächer kommen alle Fächer des zweiten Ausbildungsabschnittes, mit Ausnahme des Faches Sport, in Frage.
Bestehen der Prüfung:
- Die Prüfung ist bestanden wenn in allen Fächern des Pflicht- und des Wahlpflichtbereichs mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden.
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- Die Endnoten ergeben sich aus den Vornoten und den schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen.
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- Der Prüfungsausschuss kann bei einer mangelhaften Leistung die Prüfung als bestanden erklären, wenn mindestens gute Leistungen in einem anderen Fach bzw. mindestens zwei befriedigende Leistungen in zwei anderen Fächern (Ausnahme Sport) erbracht wurden.
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- Das Schwerpunktfach kann nicht ausgeglichen werden!
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- Bei „Nichtbestehen“ ist eine Wiederholung der Prüfung zum nächsten Termin an der gleichen Schule möglich.
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- Im Zeugnis der Fachhochschulreife wird die Durchschnittsnote ausgewiesen (arithmetisches Mittel der Endnoten des Pflicht- und Wahlpflichtbereichs – Ausnahme: Sport und Religion/Ethik)
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