27. Jan 2010 |
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| Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen und mündlichen allgemeinen Fachhochschulreifeprüfung ab. Schriftliche Prüfungsfächer sind die Fächer
Auf Beschluss der Klassenkonferenz kann darüberhinaus eine mündliche Prüfung stattfinden. Als mündliche Prüfungsfächer kommen alle Fächer des zweiten Ausbildungsabschnittes, mit Ausnahme des Faches Sport, in Frage. Bestehen der Prüfung:
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 27. Januar 2010 um 14:29 Uhr |











