13. Jan 2012 |
|
Die Bearbeitungsdauer für die schriftliche und praktische Prüfung soll insgesamt mindestens 12 Stunden betragen. Die Prüfung ist bestanden, wenn im berufsbildenden Lernbereich mindestens ausreichende Leistungen nachgewiesen werden. Im allgemeinen Lernbereich kann eine nicht ausreichende Leistung durch gute Leistungen in einem anderen Fach ausgeglichen werden oder durch eine befriedigende Leistung in zwei anderen Fächern des allgemein bildenden Bereichs. |
| Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 13. Januar 2012 um 20:17 Uhr |









Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.