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02.
Mai
2008
Arbeitsagentur bezahlt Nachhilfe für Auszubildende PDF Drucken E-Mail
AKTUELLES - externe News
Geschrieben von: Zier, Oswin   

Auszubildende mit schulischen Problemen können bei der Arbeitsagentur ein spezielles Nachhilfeprogramm beantragen. Die sogenannten ausbildungsbegleitenden Hilfen richten sich an Lehrlinge in der Erstausbildung, die nicht älter als 27 sind und mindestens über einen Hauptschulabschluss verfügen. Wird der Unterricht von der Berufsberatung der örtlichen Arbeitsagentur bewilligt, übernimmt sie auch die Kosten. Gefördert werden nur Azubis, deren Ausbildung gefährdet ist.

Mit dem Angebot soll vor allem Jugendlichen geholfen werden, die sprachliche Schwierigkeiten haben, lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind. Sie werden durch "Stützunterricht" und eine sozialpädagogische Betreuung gefördert. Die Nachhilfe findet den Angaben zufolge meist in Kleingruppen mit bis zu fünf Teilnehmern statt, die in ihrer Freizeit drei bis acht Stunden Unterricht pro Woche haben. Das Programm dauert in der Regel ein Jahr, kann danach aber gegebenenfalls neu beantragt werden.

Quellen:
sueddeutsche.de

Bundesagentur f. Arbeit: So hilft die Arbeitsagentur Jugendlichen vor und in der Ausbildung

 

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 02. Mai 2008 um 16:04 Uhr
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