27. Jan 2010 |
|
Suchtmittel stellen eine zunehmendes Problem an Schulen dar. Zum Umgang mit Suchtmitteln an der Ludwig-Erhard-Schule wurde deshalb 2006 die folgende Vereinbarung getroffen. Diese Suchtvereinbarung stellt eine Hilfe zum Umgang mit Fällen von Suchtmittelmissbrauch im Schulbereich dar. Sie versteht sich als Hilfestellung für die direkt betroffenen Schüler und die verantwortlichen Lehrkräfte der Schule. Sie dient darüber hinaus zum Schutz aller Schülerinnen und Schüler der Schule. Unter Suchtmittel versteht diese Vereinbarung Alkohol und illegale Drogen. Medikamente sowie Essstörungen und nicht stoffgebundene Suchtformen können bei bestimmten Konsummustern ebenfalls dazu gezählt werden. Durch diese Vereinbarung soll eine notwendige Konsequenz im Vorgehen bei Einzelfällen erzielt werden, um im Rahmen der schulischen Möglichkeiten eine effektive Vermittlung von Hilfsangeboten für die Betroffenen zu erreichen. Zur vollständigen Vereinbarung klicken Sie bitte auf den folgenden Link. |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 27. Januar 2010 um 16:02 Uhr |










