Gesamtkonferenz

Aufgaben der Gesamtkonferenz
Die Gesamtkonferenz beschließt über die pädagogische und fachliche Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule. Sie entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften insbesondere über:

 

Es besteht eine Anhörungsverpflichtung vor den Entscheidungen der Schulkonferenz.

Die Gesamtkonferenz kann Ausschüsse bilden und ihnen Aufgaben zur Beratung und Beschlussfassung auf Dauer oder befristet übertragen.

Vorsitz
1. Schulleiter Bernhard Friedrich
2. Stellv. Schulleiter Torsten Fink

Mitglieder:   Alle Lehrkräfte der Schule