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Aufgaben der Gesamtkonferenz
Die Gesamtkonferenz beschließt über die pädagogische und fachliche Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule. Sie entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften insbesondere über:

  • Grundsätze der Unterrichts- und Erziehungsarbeit
  • Vorschläge für ein Schulprogramm und zur Entwicklung, Gliederung und Organisationsänderung der Schule
  • Die Einrichtung von Fachrichtungen und Schwerpunkten in beruflichen Schulen
  • Fächerübergreifende und fächerverbindende Unterrichtsvorhaben
  • Grundsätze für eine einheitliche Leistungsbewertung
  • Die Bildung besonderer Lerngruppen
  • Vorschläge für die Verteilung und Verwendung der Schule zugewiesenen Haushaltsmittel
  • Grundsätze für die Einführung zugelassener Schulbücher
  • Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und für die Stunden-, Aufsichts- und Vertretungspläne sowie für die Übertragung besonderer dienstlicher Aufgaben
  • Angelegenheiten der Fort- und Weiterbildung der Lehrrinnen und Lehrer
  • Grundsätze für die Anrechnung dienstlicher Tätigkeiten

 

Es besteht eine Anhörungsverpflichtung vor den Entscheidungen der Schulkonferenz.

Die Gesamtkonferenz kann Ausschüsse bilden und ihnen Aufgaben zur Beratung und Beschlussfassung auf Dauer oder befristet übertragen.

Vorsitz
1. Schulleiter Bernhard Friedrich
2. Stellv. Schulleiter Torsten Fink

Mitglieder:   Alle Lehrkräfte der Schule