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In der Berufsschule und in vielen Klassen der Vollzeitschulformen werden keine Elternbeiräte gewählt. Dies hängt mit der Altersstruktur unserer Schülerinnen und Schüler zusammen. Rund 80 % von ihnen sind volljährig; die anderen werden es meist im Verlaufe des Schulbesuches. Daher vertreten sich die Jugendlichen lieber selbst und das Interesse der Eltern lässt stark nach.

Ziel der Schule ist es aber, dass Elterninteresse wieder zu stärken und die Elternarbeit in die pädagagogische Zielsetzung der Schule einzubeziehen.

Rechte der Eltern
Um Schule, Elternhaus und Berufsausbildungsstätten bei der Erziehung und Bildung der Kinder und Jugendlichen zu unterstützten und das Mitbestimmungsrecht der Eltern nach Art. 36 Abs. 6 der Verfassung des Landes Hessen zu gewährleisten, werden für die öffentlichen Schulen Elternbeiräte gebildet.

Aufgaben der Klassenelternbeiräte
Erörterung wesentlicher Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Klasse und Schule.

Aufgaben des Schulelternbeirates
Er übt das Mitbestimmungsrecht an der Schule aus. Er hat Zustimmungs- und Anhörungsrechte sowie Informationsrechte. Der Vorsitzende und drei weitere Mitglieder dürfen an der Gesamtkonferenz teilnehmen.